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Förderung von innovativen Investitionsprojekten im Rahmen des Europäischen Chip-Gesetzes
BMWK-Förderprogramm Europäisches Chips-Gesetz
Beschreibung
Mit dem Europäischen Chip-Gesetz fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz innovative Investitionsprojekte in der deutschen Halbleiterindustrie. Adressiert sind insbesondere Unternehmen, die neueste Fertigungskapazitäten für Wafer, Fotomasken oder Chip-Module aufbauen oder Schlüsselkomponenten für die Halbleiterherstellung entwickeln. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Ausrüstung und F&E und zielt darauf ab, den Stand der Technik in Europa zu übertreffen.
Fördergeber
Name
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Website
Kontakt
Ansprechpartner
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Standort
Berlin, Deutschland
Website
Wichtige Links
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie vom 06.11.2024 (BAnz AT 18.11.2024 B1)
Themen
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